Jein - was die NEUERUNG angeht, hat der ADAC Recht (Stabilisierungseinrichtung oder Vergelichbares erforderlich).trollmeister hat geschrieben:MoinMoin, das mit der Stabilisierungseinrichtung stimmt nicht, man braucht sie definitiv nicht, auch wenn sie natürlich sinnvoll ist. Ich fahre wie gesagt z.Zt. noch ohne aber mit 100er Zulassung.
Aber die neue Regelung enthält auch im Artikel 1, §1. 1.b. die Regelung der alten Fassung, die weiterhin angewendet werden kann. Dann gilt aber auch weiterhin der Faktor 0,8 und eben nicht 1,0. Somit gilt für alle, welche die alte Gespann-Ausnahmegenehmigung haben, Bestandsschutz.
Gruß bummler, der lieber die Originaldokumente zu Rate zieht und sich ungern auf Interpretationen Dritter verlässt.