100 kmh Zulassung

Wände, Dach, Tür, Fenster, Möbel, Unterboden
bummler
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Beitrag von bummler »

trollmeister hat geschrieben:MoinMoin, das mit der Stabilisierungseinrichtung stimmt nicht, man braucht sie definitiv nicht, auch wenn sie natürlich sinnvoll ist. Ich fahre wie gesagt z.Zt. noch ohne aber mit 100er Zulassung.
Jein - was die NEUERUNG angeht, hat der ADAC Recht (Stabilisierungseinrichtung oder Vergelichbares erforderlich).

Aber die neue Regelung enthält auch im Artikel 1, §1. 1.b. die Regelung der alten Fassung, die weiterhin angewendet werden kann. Dann gilt aber auch weiterhin der Faktor 0,8 und eben nicht 1,0. Somit gilt für alle, welche die alte Gespann-Ausnahmegenehmigung haben, Bestandsschutz.

Gruß bummler, der lieber die Originaldokumente zu Rate zieht und sich ungern auf Interpretationen Dritter verlässt.
trollmeister
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Beitrag von trollmeister »

MoinMoin, was BK schreibt ist Stand 11/2005, meine Info ist aktueller, nämlich von 2007 und keine Interpretation, sondern Tatsache, sozusagen mit Brief und Siegel, also ganz in echt erlebt. :wink: :wink:
Troll dich, mach mal Urlaub, es grüßt: Der Trollmeister
Markus ETC280

Beitrag von Markus ETC280 »

Ich halte mich lieber an amtlich veröffentlichte Texte als an Mund-zu-Mund-Propaganda ... Die Propagandisten zahlen ja leider auch nicht meine Bußgelder ... 8)

Irgendwie erinnere ich mich an die Umweltplakette für Tourings ... :wink:
Roki ETC 317
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Beitrag von Roki ETC 317 »

Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz:

Bundesgesetzblatt

Bitte beachten, es ist eine zeitlichbegrenzte Ausnahmeverordnung, nämlich zunächst mal (nur) bis 31.12.2010 :!:
Der Troll im Koffer
Reinhard
bummler
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Beitrag von bummler »

ETC 317 hat geschrieben:Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz:Bundesgesetzblatt
Und dort die erwähnte Regelung in Artikel 1, §1. 1.b. (1. Blatt, links unten), ohne Stabilisierungseinrichtung bei Faktor 0,8 (dort nicht gefordert).

Und dann die Erweiterung unter d. (1. Blatt, rechts oben) auf Faktor 1,0 unter den Auflagen aa) (Stabilisierungsvorrichtung) oder bb) (anderweitige technische Unsetzungen).

Zum Schluss auf Blatt 2, links, dass die Faktorerhöhung auch durch entspr. Einrichtungen des Zugfahrzeug erreicht werden kann.
Gruß bummler
Zuletzt geändert von bummler am 22.04.2008, 22:44, insgesamt 1-mal geändert.
bummler
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Beitrag von bummler »

Hups - sorry.
trollmeister
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Beitrag von trollmeister »

@ Markus: Wir sind hier nicht auf der Trollwiese, daher sind hier meine Beiträge ernst gemeint :) .

Das Gesetzblatt sagt also deutlich, dass beides möglich ist: 100er Zulassung mit und ohne Schlingerkupplung :wink: .
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bummler
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Beitrag von bummler »

trollmeister hat geschrieben:Das Gesetzblatt sagt also deutlich, dass beides möglich ist: 100er Zulassung mit und ohne Schlingerkupplung :wink: .
Ist aber - in der Vereinfachung - leicht irreführend.

Bis zum Faktor o,8: Geht auch ohne.
Über Faktor 0,8 bis Faktor 1.0: Nur mit oder mit einer entsprechenden anderen anerkannten Einrichtung.

Es geht also nur in manchen Konstellationen ohne.

Gruß bummler
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