100 kmh Zulassung

Wände, Dach, Tür, Fenster, Möbel, Unterboden
Markus U.

100 kmh Zulassung

Beitrag von Markus U. »

Hallo,
bin gerade dabei mich nach gebrauchten tourings umzusehen. Einige haben 100 kmh Zulassung, andere haben es nicht. Wie bekommt man diese Zulassung? Ist das nur abhängig von meinem Zugfahrzeug?

Gruß
Markus
egon_touring
Beiträge: 63
Registriert: 15.03.2008, 11:15

100 km/h Zulassung

Beitrag von egon_touring »

Hallo
dazu gibt es ganz viel in diesem unterschiedlichen Forum:

Fahrzeug:
- das Fahrzeug muss ABS haben
- Der Wohnwagen darf maximal 80% vom Leergewicht des Fahrzeugs haben. (Ohne Schlingerkupplung)
- Der Wohnwagen darf maximal 100% vom Leergewicht des Fahrzeugs haben. (Mit Schlingerkupplung)

Wohnwagen:
- Reifen < 6 Jahre
- Stoßdämpfer
- Freigabe vom Hersteller.

Ich habe bestimmt was vergessen

Touring ahoi

Egon
Guidoqq ETC 447
Beiträge: 1048
Registriert: 27.02.2008, 21:06
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Re: 100 km/h Zulassung

Beitrag von Guidoqq ETC 447 »

egon_touring hat geschrieben: Wohnwagen:
- Reifen < 6 Jahre
- Stoßdämpfer
- Freigabe vom Hersteller.

Ich habe bestimmt was vergessen

Egon
Hi, Egon!

Aber nicht viel:

Es muss sich um C-Reifen handeln (zugelassen bis 120 km/h)

Gruss
Guido
Markus ETC280

Beitrag von Markus ETC280 »

Hallo Guido,

wenn ich mal bei Wikipedia in den Geschwindigkeitsindex schaue, dann dürfen deine C-Reifen nur 60km/h ...
Das meintest Du aber nicht, oder ? :wink:
Guidoqq ETC 447
Beiträge: 1048
Registriert: 27.02.2008, 21:06
Wohnort: Münster

Beitrag von Guidoqq ETC 447 »

oooo ups...ähm das ist der Geschwindigkeitsindex fürs Bugrad :oops:

Da hab ich wohl eine Falschinformation nachgeplappert. Also, es geht darum, dass die Reifen für 120 km/h zugelassen sind. Macht dann Buchstabe L...

Gruss
Guido
Markus ETC280

Beitrag von Markus ETC280 »

... L ist deutlich besser :wink:
Ich habe (glaube ich) T drauf: ist billiger, da öfters verlangt 8)
Markus U.

Beitrag von Markus U. »

Hallo zusammen,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Auskunft :) .
Leider scheitert es wahrscheinlich am fehlenden ABS meines Zugfahrzeugs (VW T4) :( .
Oder sieht das nochmal anders aus, wenn das Zugfahrzeug deutlich schwerer ist, wie in meinem Fall?

Grüße,
Markus
Werner ETC 105
Beiträge: 14254
Registriert: 10.09.2007, 13:05
Wohnort: Neer Nederlande

Beitrag von Werner ETC 105 »

NEIN,ABS ist Pflicht.........aber mit einem T4 und Touring kannste eh nicht fliegen........nicht wegen dem Touring :lol:
ACHTUNG! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten
Ebenso bin ich verantwortlich für das was ich schreibe,aber nicht wie Ihr es versteht!
ansonsten:Bild
Norbert ETC 420
Beiträge: 1473
Registriert: 19.11.2007, 16:09
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100 KM Zulassung

Beitrag von Norbert ETC 420 »

Hallo,
ich verfolge gespannt Eure Diskussion. Frage, hat von Euch schon mal jemand eine 100 er Zulassung gesehen. Will sagen wird das in den Fahrzeugpapieren des Anhängers eingetragen?

Gruß, Norbert

ist das in Holland ähnlich?
Grüße vom Niederrhein NRW

Gertrud & Norbert ETC420 mit Caddy_Troll unterwegs
BK
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Wohnort: Ba-Wü

Beitrag von BK »

Hallo Norbert,
wir haben erst vor gut einer Woche einen Pan (importiert aus NL) beim TÜV zur Vollabnahme und 100er-Zulassung gehabt. In den neu erstellten Papieren heißt es so: Mit Stabilisierungseinrichtung gem.ISO 11555-1 Herst.Winterhoff Typ: WS3000 geeignet für Tempo 100/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gem. 9.Ausnahme VO z. StVO.
Die oben genannten Voraussetzungen (siehe Vorredner) treffen natürlich auch zu.

Viele Grüße
BK
Henk
Beiträge: 1072
Registriert: 17.09.2007, 15:06
Wohnort: Vinkel (NL)

Beitrag von Henk »

100 in den Niederlanden? Bitte nicht! Bist du in zwei Stündchen von Enschedé in Zandvoort. Nimm dir Zeit und geniesse unseres schönes Ländchens.
Unserer neuer Verkehrsminister will 90 zulassen, aber erst in zwei Jahren!
Auch Tüv- und Gasformalitäten kennen wir nicht, brauchen wir nicht.
Groetjes,
Henk
Groetjes,
Henk

seit 2006 dritter und letzter Eigner von Familia 310 GT von 2002
Norbert ETC 420
Beiträge: 1473
Registriert: 19.11.2007, 16:09
Wohnort: im Westen NRW

100 Km/h

Beitrag von Norbert ETC 420 »

Hallo,
mein Puck wurde 2007 aus NL importiert und neu abgenommen.
Der Eintrag bei mir lautet " Auch M.Kennzeichn.Max.100KM/H Zul."
Von technischen Auflagen oder Voraussetzungen wie anti schlinger Vorrichtung steht bei nichts.
Ich gehe nun davon aus das ich mit Schild 100km/h fahren darf.
Die Reifen habe ich jetzt erneuert, der Sicherheit wegen.

Gruß an alle und allzeit gute Fahrt, Norbert
Grüße vom Niederrhein NRW

Gertrud & Norbert ETC420 mit Caddy_Troll unterwegs
trollmeister
Beiträge: 1152
Registriert: 08.10.2007, 20:38
Wohnort: Berlin

Beitrag von trollmeister »

MoinMoin, ja Tempo 100 geht auch ohne Antischlingerkupplung. Die Tempo 100 Zulassung bezieht sich auf den Wowa. Damit liegt es am Fahrer, dass er dafür sorgt, dass sein Zugfahrzeug entsprechend zu dem Wowa passt, um 100 fahren zu dürfen, Leergewicht des Autos, ABS. Habe dazu vom Tüv bei der Vorführung des Wowa wg. Tempo 100 ein Infoblatt bezogen auf den Wowa bekommen, da steht drauf, welche Darten das Zugfahrzeug haben muss für Tempo 100.

Ich fahre bislang ohne Antischlingerkupplung, werde jetzt aber eine montieren, erscheint mir nach unseren letztjährigen Erfahrungen mit Schlingerei bei leichter Bergabfahrt auf der Autobahn sicherer... :roll:
Troll dich, mach mal Urlaub, es grüßt: Der Trollmeister
BK
Beiträge: 23
Registriert: 14.03.2008, 23:14
Wohnort: Ba-Wü

Beitrag von BK »

Das weiß der ADAC zu diesem Thema:


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Deutschland: Tempo 100 für Caravan-Kombinationen neu geregelt (11/2005)

Die „Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung“, so die offizielle Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr Caravan-Besitzern auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen Tempo 100 zu fahren. Die neue Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig und zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der ADAC hat sich bereits seit Einführung der ersten Tempo-100-Regelung für Caravan-Kombinationen im Jahr 1998 für eine Ausweitung und Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens eingesetzt.

Der ADAC begrüßt daher diese Neuregelung, die für Gespannfahrer eine Vereinfachung des Zulassungsverfahren und einen größeren Geltungsbereich bedeutet, sehr. Mit dieser neuen Regelung werden in Zukunft rund 80 Prozent aller Caravan-Besitzer auf Autobahnen Tempo-100 fahren dürfen. Das wird sich sehr positiv auf den Verkehrsfluss auswirken. Durch die Ausnahmeverordnung soll den Fahrern von Tempo-100-Gespannen insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, die auf 80 km/h begrenzten Lkw überholen zu können. In diesem Zusammenhang regt der ADAC eine Änderung des Verkehrszeichen 1048-11 an, das ein Überholen durch Gespanne verbietet. Konsequenter Weise sollten von diesem Überholverbot die 100 km/h schnellen Gespannkombinationen ausgenommen werden.

Die wichtigsten Neuerungen zur bisher gültigen Tempo-100-Regelung sind der höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sowie das Aufheben der festgeschriebenen Gespannkombinationen. Das bedeutet dass nun unter Beachtung einiger Kriterien ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug möglich ist. Darüber hinaus können Käufer eines neuen Caravans die Tempo-100-Plakette direkt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle beantragen. Der bürokratische Aufwand für die Genehmigung einer Tempo-100-Plakette wird dadurch reduziert.

Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:

* Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.
* Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein.
* Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen.
* Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
* Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
* Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0).
* Zusätzlich muss der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung (z.B. AL-KO AKS 3004 oder Winterhoff WS 3000) gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet sein.

oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, das einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h bestätigt.

oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts-System für Anhängerbetrieb ausgestattet ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In diesem Fall benötigt der Anhänger keine Stabilisierungseinrichtung.

Bereits auf dem Markt befindliche Caravans und Anhänger können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welcher dann die Straßenverkehrsbehörde die Tempo 100 Zulassung in die Kfz-Papiere einträgt und eine Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am Caravan angebracht werden.
trollmeister
Beiträge: 1152
Registriert: 08.10.2007, 20:38
Wohnort: Berlin

Beitrag von trollmeister »

MoinMoin, das mit der Stabilisierungseinrichtung stimmt nicht, man braucht sie definitiv nicht, auch wenn sie natürlich sinnvoll ist. Ich fahre wie gesagt z.Zt. noch ohne aber mit 100er Zulassung.
Troll dich, mach mal Urlaub, es grüßt: Der Trollmeister
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