BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Touringthemen, .... aber bitte nicht alles ernst nehmen hier!
Ollerzausel
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BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von Ollerzausel »

Heute mal was ganz Anderes :mrgreen: :

Falls jemand seit 2004 einen Kredit aufgenommen hat - wofür auch immer - und im Vertrag eine Bearbeitungsgebühr berechnet wurde, kann diese Gebühr bei der Bank zurückgefordert werden. Näheres z.B. hier. Beeilt Euch, in vielen Fällen klappt das nur noch bis Ende des Jahres und nicht bei Bausparverträgen.

Wer nicht selbst der Bank schreiben will, möge mir eine PN schicken. Ich kenne da wen, der macht sowas beruflich 8).
bummler
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von bummler »

Gilt das nicht nur für Leute, die ihre Verträge nicht lesen können, bevor sie unterschreiben?

Mich hat niemand gezwungen und lesen kann ich auch.

BGH unterstellt den Kreditnehmern beliebige Blödheit (früher wusste man, dass unter dem Strich abgerechnet wird). Ob man den BGH wegen Beleidigung mündiger Bürger verklagen kann? Gibt es dafür auch Musterbriefe?

Wahrscheinlich kann man sich die Provision des freundlichen Briefschreibers auch später zurückklagen - ich würde Rücklagen bilden.

Ich finde das Urteil unfair.
Ollerzausel
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von Ollerzausel »

Naja - kann man auch anders sehen. Wenn Du keine Bearbeitungsgebühr bezahlen willst, bekommst eben keinen Kredit. Marktmacht nennt sich das :mrgreen:.
bummler
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von bummler »

Ollerzausel hat geschrieben:Naja - kann man auch anders sehen. Wenn Du keine Bearbeitungsgebühr bezahlen willst, bekommst eben keinen Kredit. Marktmacht nennt sich das :mrgreen:.

Hier ist das anders. Da kostet ein Kredit über eine bestimmte Zeit und eine bestimmte Summe einen bestimmten Betrag. Das weiß man, wenn man unterschreibt.

Ob man die Kosten Zins, Gebühren , Entgelt oder Entgeld oder wie was immer nennt, war und ist mir immer völlig egal.

Ist halt wie beim Campen. So manche zahlen 30 EUR ganz selbstverständlich. Aber wehe, der Platz kostet 28 EUR und die Duschmarken 2 x 1 EUR (Belege gut aufheben - da findet sich auch mal ein Richter).

Spätere Anfechtung eines Vertrages, den man im Besitz seiner geistigen Kräfte abgeschlossen hat, halte ich für unredlich. Hatte keine Kredite und kann mich nicht testen. Ich weiß nicht, ob meine Redlichkeit siegen würde, wenn es um höhere Beträge ginge.

Aber ich werde mal die örtlichen Heizungsinstallateure verklagen. Keine einziger wollte die bei Ebay ersteigerte Heizung einbauen - hätte sie bei ihnen zum fast doppelten Preis kaufen müssen. Brachiale Markt-Machtausübung - vielleicht sogar Absprache.
Roman
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von Roman »

Nein, das sehe ich anders. Nicht jeder ist fitt im Vertragsrecht und bei Kreditangeboten werden die eigentlichen Kosten gerne verschleiert. Gerade, wenn mit niedrigen Zinsen geworben wird, werden dem Käufer niedrige Kosten versprochen. Wenn die nicht niedrig sind, wegen Klausel 158 im Kleingedruckten auf Seite 25, dann liegt hier etwas vor, was ich juristisch nicht richtig benennen kann, aber nach meinem bürgerlichen Rechtsgefühl als einen Betrugsversuch bezeichnen möchte. Davor hat der Gesetzgeber den Bürger zu schützen. Tut er meines Erachtens viel zu selten.

Grundlage eines Geschäfts ist seit jeher Vertrauen. Das ist die Basis unseres Wirtschaftssystems, ohne das bricht es in sich zusammen. Früher galt mal der Handschlag. Ähnlich sollte es auch bei jedem modernen Geschäft sein. Jemandem, der mit Tricksereien diese Grundlage aushöhlt, sollte das Justizsystem die Hand auf die Schulter legen.
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bummler
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von bummler »

Roman hat geschrieben:Nein, das sehe ich anders. Nicht jeder ist fitt im Vertragsrecht und bei Kreditangeboten werden die eigentlichen Kosten gerne verschleiert.
Mag sein - habe keine Erfahrung. Die Kosten von Krediten, die ich zu verhandeln hatte (liegen alle weit vor 2004) wurden niemals verheimlicht und ich habe in allen Angeboten den Hinweis auf solche "Bearbeitungsgebühren" gesehen. Ich habe das Urteil auch als pauschal verstanden - Rückzahlung selbst dann, wenn diese Kosten in Fettdruck und rot auf dem ersten Blatt standen.

Ich behaupte einfach mal, alle, die jetzt ihre Ansprüche verkaufen oder selbst kassieren, waren sich bei Abschluss ihrer Verträge völlig im Klaren über diese Gebühren. In Zukunft wird dann sicher auch das Leasing von Autos verboten, weil der Kunde blöd genug sein darf, zu glauben, dass er mit 36 x 200 EUR den Mercedes gekauft hätte und der Gesetzgeber oder ein Richter ihn deshalb schützen muss. Das bedeutet auf jeden Fall, er darf das Wägelchen erst einmal behalten.
Piratentroll
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von Piratentroll »

Moin,

Ich finde, das dieses Thema so garnix im Touringforum zu suchen hat!

Auch das Niveau ist dem Forum nicht würdig.

Eines unserer wichtigsten Verfassungsorgane, den BGH, zu verunglimpfen und die Richter als Deppen. darzustellen, zeugt von recht wenig Sachkenntnis und Demokratieverständnis.

Der BGH hat hier Verbraucherrechte gestärkt, die es sich gefallen lassen mussten, das die Banken als Kreditgeber kartellähliche Absprachen getroffen haben, Kunden ohne jegliche Gegenleistung erhebliche Summen aus der Tasche zu ziehen.

Da ist es nur billig und recht, diese halbseidene Unart als solche zu benennen und zukünftig zu verhindern.

Genau dass ist die originäre Aufgabe der Gerichtsbarkeit!

Glückauf!
„per aspera ad astra.“
Wahlspruch der Sternenflotte

Reise vor dem Sterben, sonst reisen deine Erben!
bummler
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von bummler »

Piratentroll hat geschrieben:Eines unserer wichtigsten Verfassungsorgane, den BGH, zu verunglimpfen und die Richter als Deppen. darzustellen, zeugt von recht wenig Sachkenntnis und Demokratieverständnis
....... Ich hab's gelöscht bis hierhin. Wozu soll's gut sein.

........Das rechtfertigt auf jeden Fall eine Auszeit unbestimmter Dauer.

Aber in einem Punkt kann ich dir zustimmen: Hier hat das Thema wenig zu suchen, obschon die "Trollwiese" eigentlich für fast alles offen ist.

Gruß vom bummler - ein Freund unmissverständlicher Ausdrucksweise, aber niemals persönlich beleidigend oder diffamierend - auch aus Gründen des Niveaus (in meiner Definition)
Ollerzausel
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von Ollerzausel »

So fehl am Platze finde ich das Thema hier nicht. Sicher gibt es auch Leser, die ihren Touring finanziert haben.

Der Fred war auch nicht als Diskussionsgrundlage über das Für und Wider deutscher Gerichtsbarkeit gedacht. Wer diese kennt weiß, daß ein Kommentar zu den Entscheidungen des BGH zwar interessant sein kann, wenn er juristisch motiviert ist, sich eine Bewertung aber verbietet. Was der Hof entscheidet, ist so. Egal, ob es passt, oder nicht. Nur das Verfassungsgericht kann manchmal noch "drüber".

PS: Im Gegensatz zum Verfassungsgericht ist der BGH kein Verfassungsorgan. Er ist das höchste deutsche Gericht für Straf- und Zivilsachen.
bummler
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von bummler »

Lieber Ollerzausel.

Es geht nicht um die Frage, ob ein gefälltes Urteil gilt oder nicht. Das steht nicht zur Diskussion.

Urteile werden dann durch den BGH gesprochen, wenn erfahrende Juristen zuvor zu unterschiedlichen Ansichten gelangten. Ansonsten ist es nicht erforderlich, die Instanzenleiter hoch zu klettern.

Und wenn ein Verfassungsorgan wie das Verfassungsgericht - was häufig geschieht - mit 5 mal pro zu 3 mal contra entscheidet, ändert das selbstverständlich nichts an der Gültigkeit des Spruches.

Aber auch der Nichtjurist darf bekennen, dass er das Minderheitsvotum unserer höchsten Richter für das richtigere Urteil hält. Damit macht er das Gericht nicht lächerlich und hält die Richter mit anderer Entscheidung nicht für Deppen.

Ich wiederhole: Hätte ich meinen Touring finanziert und einen Vertrag verstanden und unterschrieben, dass ich das geliehene Kapital mit 10% p. a. zu verzinsen habe und dass ein Einmalbetrag von 200 EUR Fürwasimmer fällig wird, käme ich mir schäbig vor, nach 10 Jahren eine Rückforderung zu starten. Damit bezweifele ich die Gültigkeit eines Urteils nicht, auch nicht mein Demokratieverständnis, sondern bleibe vor mir selber nach meinem eigenen Selbstverständnis sauber. Das kann man so sehen, muss aber nicht.

"Benennen und ZUKÜNFTIG verhindert" ist eine Sache. Ein Urteil mit 10-jähriger Rückwirkung und rückwirkende Festschreibung einer Entscheidung zu einer bis dahin bestehenden Rechtsunsicherheit passt aber nicht so richtig unter diese Überschrift.
Zuletzt geändert von bummler am 04.11.2014, 18:34, insgesamt 12-mal geändert.
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von carlotz ETC 517 »

Der Zersauselte hat hier als Fachmann eine Information weitergegeben, mehr nicht.
Was der Einzelne damit macht, bleibt doch jedem selbst überlassen und bedarf eigentlich keiner weiteren Diskussion.
Und wenn nicht an dieser Stelle, wo sonst wäre das Thema denn richtig zu Hause?
Bild
Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen.
stormy_weather
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von stormy_weather »

Ich denke, der BGH hat entschieden, dass diese Gebühren damals nicht rechtens waren? Er hat kein neues Recht gemacht sondern das damalige ausgelegt. Wenn dem so ist, wäre es unfair, das Geld bei denen zu lassen, die es sich damals verschafft haben, also ist es richtig, es zurück zu fordern.

Gruß,

Sven
Toleranz fängt bei der Laktose an!
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von Ollerzausel »

Genau so ist es. Der Anspruch auf Rückzahlung ergibt sich aus "ungerechtfertigter Bereicherung". Die Bezeichnung sag alles. Das eigentlich interessante an der jüngsten Entscheidung ist aber die Argumentation zur Verjährung. Erst sie eröffnet die (zeitlich sehr beschränkte) Möglichkeit, den Anspruch auch durchzusetzen, also die Bank zur Rückzahlung zu zwingen. Freiwillig wollten die das natürlich nicht.

Und Bummler: Niemand ist verpflichtet, einen bestehenden Anspruch auch geltend zu machen. Aber es ist gut, seine Rechte zu kennen. Deshalb der Fred.
bummler
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von bummler »

Ollerzausel hat geschrieben:Und Bummler: Niemand ist verpflichtet, einen bestehenden Anspruch auch geltend zu machen.
Da wäre ich ja selbst nie drauf gekommen. Aber es ist sehr beruhigend, das man einem der Vertragspartner das zugesteht.
Roman
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von Roman »

Ich verstehe dein Problem nicht.

Wenn du einen Kredit aufnehmen musstest, z.B. für ein Haus, und Gebühren für den Kredit bezahlen musstest, weil es keinen alternativen
Anbieter gegeben hat, wegen Quasi-Kartellabsprachen, wie es der Piratentroll benannt hat. Dann bist du doch über's Ohr gehauen worden. Was spricht dagegen, die Kohle zurückzufordern?

Kredite sind manchmal notwendig. Nicht um einen blöden Wohnwagen oder ein Auto zu kaufen, aber bei einer Immobilie wüsste ich nicht, wie ich das ohne schaffen sollte.
Achte immer auf den Horizont!
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