BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

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bummler
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von bummler »

Roman hat geschrieben:Ich verstehe dein Problem nicht.
Das liegt vermutlich daran, dass ich keines habe.
:ALAAF:
Vielleicht war mein Duschmarken-Metapher als Erläuterung meiner Denke über Kalkulationen, eigene Mündigkeit, Vertragstreue und noch ein paar andere Grundsätze, denen ich mich verpflichtet fühle, auch zu einfach und damit zu schwierig.

Aber "quasi-Katellabsprache" gefällt mir. Besonders, wenn "quasi" ein in die Justiz eingeführter Begriff wird (ist es sicher schon).

Ich wollte doch gar nicht Recht haben, sondern nur meine neben dem Mainstream liegenden Gedanken dazu äußern und bei dieser Gelegenheit selbstverständlich auch meine fehlende Sachkunde zum Besten geben und mich als eingefleischter Antidemokrat outen (was Letzteres mit einem abweichenden Rechtsgefühl zu tun hat, kriege ich auch noch raus).

PS: Für die vielen Juristen hier im Forum: "Rechtsgefühl" und geltendes Recht ist ebenso wie die sich wandelnde Auslegung desselben, nicht das Gleiche. Man könnte auf die Idee kommen, dass - wenn die Justiz viele Jahre und Instanzen braucht, um nun dieses Recht zu sprechen - andere Denken selbst von Leuten mit anerkannter Sachkunde und blütenreinem Demokratieverständnis ganz eventuell den unscheinbaren Funken einer angedeuteten Berechtigung hatten und haben.

Aber jetzt bin ich - wie versprochen, aber bisher nicht gehalten - dann tatsächlich raus. Ich will das Niveau dieses Forums wirklich nicht weiter beschädigen, denn ich fand dieses Forum bisher ausgesprochen gut und oft auch erfrischend.

Gute Nacht und erholsamen Schlaf
stormy_weather
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von stormy_weather »

Ich gebe zu, dass ich mich über die Formulierung "eingefleischter Antidemokrat" ärgere, weil das zurzeit eben nicht "neben dem Mainstream" sondern im Gegenteil so ungeheuer angesagt ist. Foren und Stammtische sind sowas von voll von Leuten die sich gegenseitig an Pessimusmus, Fatalismus und Miesmachen unserer Staatsform und seiner Grundrechte überbieten - dabei täte das Gegenteil not.

Dass die Justiz so lange braucht(e), ist natürlich eine berechtigte Kritik, aber kaum eine am Gehalt des Urteils. Ja, es wäre schön wenn Gerichte schneller zu Potte kämen - andererseits möchte ich noch mehr Richter und Justizangestellte auch nicht bezahlen.

Dazu, wie weit Vertragsfreiheit gehen sollte, mag jeder seine Ansicht haben, das Recht eines Landes sollte aber schon mit dem Rechtsgefühl seiner Bewohner irgendwie zusammenpassen. Die fragliche Rechtsprechung wäre bestimmt in USA kaum zu vermitteln, so wenig wie deren Kündigungsschutz hier.

Gruß,

Sven
Toleranz fängt bei der Laktose an!
bummler
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von bummler »

Nun muss ich doch noch einmal, weil immer noch mal was drauf gesetzt wird:
Piratentroll hat geschrieben:Eines unserer wichtigsten Verfassungsorgane, den BGH, zu verunglimpfen und die Richter als Deppen. darzustellen, zeugt von recht wenig Sachkenntnis und Demokratieverständnis.
stormy_weather hat geschrieben:Ich gebe zu, dass ich mich über die Formulierung "eingefleischter Antidemokrat" ärgere,
Ich vertraue immer darauf, dass sarkastische oder ironische Formulierungen im Kontext verstanden werden. Ich bezog mich auf obige diffamierende Beleidigung.

Weil auch nicht verstanden: Es geht nicht um "nicht zu Potte kommen", sondern um unterschiedliche Auffassung, Bewertung und Auslegung bestehenden Rechtes durch Rechtsgelehrte (nicht durch Forenjuristen, aber auch nicht durch "Deppen"), welche schlussendlich den langen Weg durch die Instanzen bis hin zu einer verbindlichen und nicht mehr anfechtbaren Auslegung durch den BGH geführt haben.
Zuletzt geändert von bummler am 05.11.2014, 12:19, insgesamt 2-mal geändert.
Roman
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von Roman »

bummler hat geschrieben: Vielleicht war mein Duschmarken-Metapher als Erläuterung meiner Denke über Kalkulationen, eigene Mündigkeit, Vertragstreue und noch ein paar andere Grundsätze, denen ich mich verpflichtet fühle, auch zu einfach und damit zu schwierig.
Nene, die Duschmarken-Metapher passt schon ganz gut. Das Prinzip, was dahintersteckt, ist das gleiche: Den Preis möglichst breit auffächern, damit die eigentlichen Kosten verschleiert werden. Ja, ich kann auch rechnen. Blöd halt, wenn man von Duschmarken, Müllgebühren, Umweltgebühren und einmaligen Stromanschlussgebühren erst vor Ort erfährt. OK, kann man immer noch weiterfahren nach dem Anmeldeversuch. Werden die Duschmarken eigentlich in die "Vergleichspreisen" der einschlägigen Campingführer mit eingepreist? Selbst wenn sie aufgeführt werden, steht da meist nicht, wie lange Warmwasser zur Verfügung steht. Brauche ich zwei à 90 Cent? Wie beim Hexenwäldchen an der Müritz. Das sind natürlich alles Peanuts im Vergleich zu den Kreditgeführen, aber Kleinvieh macht auch Mist, und es bleibt ein Geschmäckle, an das ich jedes mal erinnert werde, wenn ich Duschen gehe. Vom Komfortverlust ganz zu schweigen.

Zum Quasi-Kartell: Ich bin kein Jurist, das habe ich oben schon angemerkt, aber ich denke, wir verstehen schon alle, was damit gemeint ist, oder?

Zum Rest sage ich nichts, es ist da nicht so ganz klar, wo Ironie und Nichtironie zu trennen ist. Den Antidemokraten habe ich mal in die Ironieschublade gesteckt, nur ob der Rest da auch hinein gehört, ist schwer zu beurteilen.
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bummler
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Re: BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Finanzierungen

Beitrag von bummler »

Roman hat geschrieben: Werden die Duschmarken eigentlich in die "Vergleichspreisen" der einschlägigen Campingführer mit eingepreist?
""Ebenfalls mit eingerechnet werden ... Warmduschen ... "
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