Versicherungsfrage

Touringthemen, .... aber bitte nicht alles ernst nehmen hier!
Trollpatsch
Beiträge: 888
Registriert: 06.06.2017, 21:58

Re: Versicherungsfrage

Beitrag von Trollpatsch »

In den aktuellen VK Versicherungsverträgen gibt es eine Klausel, die die Übernahme von Schäden zwischen Zugfahrzeug und WoWa, die nicht von "aussen" kommen, ausschliesst.
Diese Klausel wurde lt. Auskunft eines RA bereits 2017 gerichtlich geprüft und für zulässig befunden.
Konkret bedeutet dies, dass weder die VK des Zugfahrzeugs noch die VK des WoWa Schäden übernimmt in Fällen, in denen das Auto den WoWa beschädigt und/oder umgekehrt.
Muß man nicht verstehen, wenn man nachvollziehbarerweise eine optimistischere Interpretation des Begriffs "Vollkasko" hat - ist aber so.
Troll GT 540 Bj.2020
Happiness is nothing more than good health and a bad memory
(Albert Schweitzer)
Roman
Beiträge: 20089
Registriert: 18.02.2008, 21:19
Wohnort: Köln

Re: Versicherungsfrage

Beitrag von Roman »

Bei meinem Fall war aber ein Moment von aussen maßgeblich beteiligt: Der Troll wollte sein Zugfahrzeug rechts (!!!) überholen. An diesem Tun hinderte ihn ein Poller (mutmaßliches Eigentum der Stadt Köln), der ihn brüsk auf den Kangoo gestossen hat.

Gilt das nicht?
Achte immer auf den Horizont!
Trollpatsch
Beiträge: 888
Registriert: 06.06.2017, 21:58

Re: Versicherungsfrage

Beitrag von Trollpatsch »

@Roman
Auf deinen Fall habe ich mich mit meinem Beitrag gar nicht bezogen.
Ich wollte die Klausel zur Kenntnis bringen.

Hattest du denn deine Fahrzeuge damals beide VK versichert?
Und wenn ja, hast du Kontakt zu den Versicherungen aufgenommen?

Nur damit kein falscher Eindruck entsteht: ich kenne mich in der Materie nicht besser aus als jeder 08/15 Versicherungsnehmer.
Troll GT 540 Bj.2020
Happiness is nothing more than good health and a bad memory
(Albert Schweitzer)
Roman
Beiträge: 20089
Registriert: 18.02.2008, 21:19
Wohnort: Köln

Re: Versicherungsfrage

Beitrag von Roman »

Es war auch mehr als Witz gemeint. Zugfahrzeug war Vollkasko, WW reine Haftpflicht. Ich habe den Schaden nicht reparieren lassen, weil mich eine Delle in der Heckklapple nicht stört und ich ja, im Falle einer Regulierung durch die VK des Autos, im Beitrag hochgestuft worden wäre. Aber an die Haftpflicht des WW hatte ich gar nicht gedacht. Im Grunde müsste ja die WW-Versicherung greifen, wenn es nicht die von dir genannten Klauseln gäbe. Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt im angehängten Zustand der WW haftpflichttechnisch als Teil der Zugwagens. Seine Versicherung ist zuständig im Falle von Schäden, die der WW bei Dritten anrichtet. Die Haftpftlicht des WW gilt nur für den Fall, wenn er der Verursacher eines Schadens im abgehängten Zustand ist. Da das ziemlich unwahrscheinlich ist, ist die auch so billig. In meinem Fall hat der Troll halt einen Schaden angerichtet im nachweislich nicht angehängtem Zustand, denn wäre er noch angehängt gewesen, hätte er ja keine Beule in meine Klappe rammen können. :mrgreen:
Zugegebener Maßen ergibt diese Ausschlussklausel durchaus Sinn.

Wenn der WW ein anderes Fahrzeug beschädigt hätte, wäre aber interessant gewesen, welche Versicherung den Schaden hätte begleichen müssen. Die des Zugfahrzeugs, die des WW oder meine Privat-Haftpflicht, weil ich den WW nicht richtig auf den Kugel gedrückt hatte. Auch hier wäre es ja in meinem Interesse gewesen, dass es nicht die vom Auto ist, weil sonst die Beiträge steigen.
Achte immer auf den Horizont!
trolloholic
Beiträge: 6121
Registriert: 06.10.2012, 08:08

Re: Versicherungsfrage

Beitrag von trolloholic »

Trollpatsch hat geschrieben: 17.06.2021, 11:55 Nur damit kein falscher Eindruck entsteht: ich kenne mich in der Materie nicht besser aus als jeder 08/15 Versicherungsnehmer.
sei versichert:
Der Eindruck ist nicht entstanden.

trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
Sommerlaune
Beiträge: 1145
Registriert: 02.10.2017, 23:07
Wohnort: Raum München

Re: Versicherungsfrage

Beitrag von Sommerlaune »

Zwei Telefonate später....

HUK Auskunft: Wenn ein KFZ einen WW zieht, so ist dies ein fest verbundenes Gespann und zählt somit versicherungstechnisch als Einheit, welche durch die Versicherung des KFZ (unfall) versichert ist.

Erst ab dem Moment, ab dem der WW abgekoppelt ist, ist die Kasko- und Haftpflichtversicherung des WW zuständig.

Dies wird aktuell von meinem Arbeitgeber mit der KFZ Versicherung gegengeprüft, das Ergebnis wird mir Montag mitgeteilt,
ich werde berichten.

Der HUK Berater informierte mich auch über die Hausratversicherung (70,20€/Jahr), welche ebenfalls zuständig ist, wenn Fahrrad, SUP, etc. aus dem KFZ gestohlen werden. Ausgenommen sind Handys, Notebooks u.ä. sowie Fotoapparate.

So, ich wünsche euch allen ein schönes, erholsames Wochenende
Dateianhänge
4DA1E3BB-EED3-499D-81F3-1709326DA9A9.jpeg
Sommerlaune

mit Molly unterwegs im Süden 8)
(Eriba Trolline 2001)
MichlMeik
Beiträge: 276
Registriert: 22.08.2017, 00:20
Wohnort: Franken in Bayern

Re: Versicherungsfrage

Beitrag von MichlMeik »

Mein AXXA Versicherung wird jährlich teuer

Eriba Triton BS Baujahr 1997
2017--122,00Euro,jährlich
2019--133.00Euro
2020--142,00Euro
2021--163,00Euro

Kfz - Hapftpflicht 17,16-18,78--15,78--19,24 plus Mwst

KfZ Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung -96,56-102,93--117,91 Euro plus Mest
bei 100 Millionen pauschal max. 15.000.000Euro je geschädiger Person
Eriba Triton BTS Bj.1997 seit 2.11.2017
tourensauser
Beiträge: 2738
Registriert: 09.05.2012, 07:49
Wohnort: Südbaden

Re: Versicherungsfrage

Beitrag von tourensauser »

Ein Freund von mir hat aktuell einen Triton aus 1996 bei der DEVK versichert.

Haftpflicht + TK mit 300 SB € 80,-- jährlich.
Gruß Stefan

77er Troll Dokumentation der Restaurierung
MichlMeik
Beiträge: 276
Registriert: 22.08.2017, 00:20
Wohnort: Franken in Bayern

Re: Versicherungsfrage

Beitrag von MichlMeik »

Alle Jahre wieder die Versicherungsfrage :idea:

Wer hat den seine Eriba-Triton,eine ist EZ 14.04.1997, Vollkasko Versichert
Bei mir ist das Zugfahrzeug evtl. der YETI oder einer meiner Traktoren wie ich feststelle, z.Zeit jedes Fahrzeug bei einer anderen Versicherung, im Schadenfall als Gespann hat man dann mit 2 Verschieden versicherungen zu tun, das ist wohl nicht Optimal oder wie seht ihr das???
Eriba Triton BTS Bj.1997 seit 2.11.2017
tomate67
Beiträge: 232
Registriert: 01.09.2019, 11:03

Re: Versicherungsfrage

Beitrag von tomate67 »

Ich hatte mich sowohl für meinen Feeling 430(Wert ca 10k€) als auch meinen 72er Pan(Wert? Hatte einfach mal 4k€ angegeben) nach einer VK erkundigt...... Ergebnis, für die paar mal, die die beiden unterwegs sind, viel zu teuer. Ich weiß zwar den Beitrag nicht mehr, hatte es aber sofort verworfen.
Sanierter Pan von 1972
Antworten