Ersatzteil nach Neuwagengarantie - Haftung ?

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Ed ETC 334
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Ersatzteil nach Neuwagengarantie - Haftung ?

Beitrag von Ed ETC 334 »

Hallo Touringfreunde,

ich habe da mal eine Frage
an die Rechtsexperten:

Wenn man lange nach Ablauf
der Garantie ein neues Ersatz-
teil eingebaut bekommt, habe
ich dann auch auf dieses Teil
eine zweijährige Garantie ?
Gruß aus Köln

Ed
Killerdackel
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Re: Ersatzteil nach Neuwagengarantie - Haftung ?

Beitrag von Killerdackel »

Antwort eines Nichtjuristen:
Du hast auf ALLE wannauchimmer eingebauten Teile eine Garantie, ob zwei Jahre ist mir nicht bekannt.
Verschleißteile sind davon ausgenommen.
sDaggele mitm Puck(eldimuckl) grüßt ausm Wilden Süden = wo andere urlaubern
Leben ist eine durch 6 übertragene chronische Krankheit mit tödlichem Ende
(Nico Semsrott)
Wenn no älle wäred wie i sei sodd Bild
Lugi
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Re: Ersatzteil nach Neuwagengarantie - Haftung ?

Beitrag von Lugi »

Ja. Zumindest wurde mir das beim Einbau einer Lichtmaschine in mein 14 Jahre altes Auto zugesichert.
Gruß aus Hessen - Lugi („Das Glück besteht nicht darin, sein Ziel zu erreichen, sondern auf dem Weg dahin zu sein."Ingva Kamprad)
Wertherbrucher
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Re: Ersatzteil nach Neuwagengarantie - Haftung ?

Beitrag von Wertherbrucher »

Nein, Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Hersteller und kann die geben auch mit Bedingungen. Wie lange er Garantie gibt kann auch er beschließen.

Das was viele meinen wenn Sie Garantie sagen ist die Gewährleistung und die ist gesetzlich vorgeschrieben und muß der Händler geben.

Gruß

Guido
bummler
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Registriert: 28.09.2007, 23:23

Re: Ersatzteil nach Neuwagengarantie - Haftung ?

Beitrag von bummler »

Wertherbrucher hat geschrieben:Das was viele meinen wenn Sie Garantie sagen ist die Gewährleistung und die ist gesetzlich vorgeschrieben und muß der Händler geben.
Auch nach 10 Jahren der EU-einheitlichen Reglung ist noch immer vielen der Unterschied zwischen

freiwilliger Garantie

und

Gesetzlicher Sachmangelhaftung (Gewährleistung)


nicht bekannt.

Über die Regelungen der
gesetzlichen Sachmangelhaftung,
die auch für Reparaturen gilt,
kann man sich dank
Internet (Wikipedia)
leicht, gründlich und
präzise informieren.

Das zum Beispiel schmeißt
Google als erstes auf den Tisch
http://www.autobild.de/artikel/gewaehrl ... 19400.html.

In allen Garantiebedingungen steht
zum Beispiel, dass eine Reparatur
auf Garantie die Fristen nicht
verlängert. Bei Bezahlung gilt
dagegen das BGB (Sachmangelhaftung
2 Jahre, wenn nicht per Vertrag auf
1 Jahr verkürzt. Beweislastumkehr nach
6 Monaten - immer).

Gute Nacht!
Killerdackel
Beiträge: 10727
Registriert: 25.01.2009, 23:14
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Re: Ersatzteil nach Neuwagengarantie - Haftung ?

Beitrag von Killerdackel »

@ bummler & Wertherbrucher:
Mit der Darstellung des Unterschieds zwischen Garantie & Gewährleistung habts Ihr selbstverfreilich RECHT und Ihr habts auch bestens erklärt.

Unterschied ist mir selbst auch bestens bekannt, nur ...
... für einmal ists "umgangssprachlich" bezogen auf die gestellte Frage vom Ed völlig wurstusegalus und drum hab ich Eds Begriff Garantie einfach übernommen und nicht korrigiert.

Ed hat "Anspruch" und für Ihn ists - nur bezogen auf diesen Fall - Gaga ob sich der Anspruch aus Garantie oder Gewährleistung ableitet.
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