Mover
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Re: Mover
Hing der Wohni noch am Auto oder stand er mit allen drei Rädern auf der Waage Platte?
Gruß, der Feger
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Re: Mover
gute FrageFeger ETC 421 hat geschrieben: ↑01.07.2023, 18:25Hing der Wohni noch am Auto oder stand er mit allen drei Rädern auf der Waage Platte?
Gruß, der Feger
natürlich stand er abgekoppelt alleine auf der Waage…
Ich stand auch nicht mit drauf
Grüße von der Elbe
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Re: Mover
...dann hast du ja noch deine Stützlast vom Zugwagen als Plus (für Ladung) 50, 75, 80 oder 100KG!?
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Re: Mover
zu früh gefreut, hätte mich jetzt auch gewundert
Grüße von der Elbe
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Re: Mover
Der ADAC auch
"Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden."
Im Fahrbetrieb wird es dann nicht!
Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges muss aber auch beachtet werden.
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Re: Mover
Upsma, bitte genau lesen.
In dem von Dir verlinkten Text steht es ja richtig.
Das zul. GG darf nicht überschritten werden. Und dieses wird nunmal in letzter Konsequenz aus der Summe der beiden Radlasten und der Stützlast ermittelt. Punkt.
Das in der Praxis häufig nur die Achslast(en) ermittelt werden, iss nen anderes paar Schuhe.
Gruß, der Feger
In dem von Dir verlinkten Text steht es ja richtig.
Das zul. GG darf nicht überschritten werden. Und dieses wird nunmal in letzter Konsequenz aus der Summe der beiden Radlasten und der Stützlast ermittelt. Punkt.
Das in der Praxis häufig nur die Achslast(en) ermittelt werden, iss nen anderes paar Schuhe.
Gruß, der Feger
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Re: Mover
Ja ja, alles gut.
Nur, das tatsächliche Anhängergewicht muss immer kleiner/ gleich dem zulässigem Gesamtgewicht sein.
Und wenn ich dann vom tatsächlichen Anhängergewicht die Stützlast für den Fahrbetrieb abziehe bin ich nunmal immer mindestens um die Stützlast unter dem zulässigem Gesamtgewicht.
Nix anderes steht da im Text vom ADAC.
Gruß, der Feger
Nur, das tatsächliche Anhängergewicht muss immer kleiner/ gleich dem zulässigem Gesamtgewicht sein.
Und wenn ich dann vom tatsächlichen Anhängergewicht die Stützlast für den Fahrbetrieb abziehe bin ich nunmal immer mindestens um die Stützlast unter dem zulässigem Gesamtgewicht.
Nix anderes steht da im Text vom ADAC.
Gruß, der Feger
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Re: Mover
doch, beim zul GG des Anhängers in jedem Fall.....das kann zudem nur im Stand inkl. Stützlast gemessen werden.
Dieser Punkt ist völlig unabhängig vom Zugwagen und vom Fahrbetrieb.
Ein Beispiel, wo man die Stützlast abziehen kann:
zul. GG des Anhängers 1200kg
reales Gesamtgewicht des Anhängers: 1175kg (= zulässig gem. zul GG des Anhängers)
zul Anhängelast des ZugFz: 1100kg
reale Stützlast und zul. Stützlast des ZugFz: 75kg
zul Zug-Gesamtgewicht des Zug-Fz nicht überschritten.
Fazit:
als Anhängelast gelten lediglich die realen 1175kg Gesamtgewicht des Anhängers minus der realen Stützlast von 75kg, was 1100kg ergibt und somit zulässig ist.
GT230/Puck L