Verwirrung bei Bereifung

Reifen, Achse, Deichsel, Bremse, Beleuchtungseinrichtung, TÜV, StVO, Versicherung
Thetford67
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Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von Thetford67 »

Hallo Forum,
bei unserem 552er-Troll war letzthin ein Reifenwechsel nötig. Als wir den Troll vor 2 Jahren übernommen haben, waren 4 Jahre alte 185/70R14 88T drauf.
Diese konnten wir füllen mit 3,5 bar.
Der Reifen-Händler hat nun aufgezogen 185/70R14 88H.
Diese sind aber mit max. 2,5 bar zu füllen.
Im Schein steht 185/70R14 88Q.

Da es immer Riesen-Diskussionen gibt wegen richtigem Reifendruck, wollte ich fragen, ob das mit den 2,5 bar okay ist, oder ob wir gar einen verstärkten Reifen brauchen.

Kennt sich jemand aus?
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Feger ETC 421
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von Feger ETC 421 »

Hm, wenn im Schein 88Q gefordert ist, dann dürfen eigentlich keine Reifen mit 88H aufgezogen werden.

Einen besseren Geschwindigkeitsindex darf man aufziehen, aber keinen zu kleinen. Habt ihr ne 100er Zulassung? Die wäre mit den Reifen definitiv futsch....

Außerdem, Lastindex 88? Gab's mal nen 552 mit nur 1000 kg Achslast?

Gruß, der Feger
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Helmut aus der Pfalz
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von Helmut aus der Pfalz »

Ich denke, es gab die 550er mit 1000 kg. Meiner aus 2002 wurde auf 1200 aufgelastet. Meine Reifen haben 91 T, liegen also nur 30 kg über dem zul. Gesamtgewicht.
Helmut
Thetford67
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von Thetford67 »

…das Verwirrende ist ja, dass der Geschwindigkeitsindex der neuen Bereifung HÖHER liegt als im Schein gefordert, nämlich „H“, was 210 (!!!) km/h entspricht.
Nur der max. zulässige Fülldruck ist geringer als bei den Alt-Reifen, die den Index „T“ führten.
Beide (alt und neu) geben als Lastangabe jeweils 560kg/Reifen an.
An unserem 552er ist aber eine Plakette mit der Angabe „1.200 kg“ angebracht, dann wäre die Traglast ohnehin zu niedrig…
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Helmut aus der Pfalz
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von Helmut aus der Pfalz »

Der Reifenhändler muss! in den Schein gucken und darf! nur die Reifen aufziehen, die dort angegeben sind. Das würde ich mit ihm abklären.
Helmut
tomruevel_neu
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

mal rot im Zitat geantwortet:
Thetford67 hat geschrieben: 25.07.2023, 22:49 …das Verwirrende ist ja, dass der Geschwindigkeitsindex der neuen Bereifung HÖHER liegt als im Schein gefordert, nämlich „H“, was 210 (!!!) km/h entspricht.
Nur der max. zulässige Fülldruck ist geringer als bei den Alt-Reifen, die den Index „T“ führten.
Der Reifendruck hat nichts mit dem Geschwindigkeitsindex (das bedeuten die Buchstaben) zu tun. Trotz gleicher Ausgangslage (Reifenabmessungen und Tragfähigkeit) können die Fülldrücke je nach Hersteller variieren. Maßgeblich ist das was auf der Reifenflanke steht

Beide (alt und neu) geben als Lastangabe jeweils 560kg/Reifen an.
An unserem 552er ist aber eine Plakette mit der Angabe „1.200 kg“ angebracht, dann wäre die Traglast ohnehin zu niedrig…
Nö.
Es gibt immer noch die Möglichkeit Reifen, die an Anhängern genutzt werden, über ihre Tragfähigkeit hinaus zu belasten. Die WDK Leitlinie 195 gibt einen Zuschlag von 10% frei bei einem erhöhten Reifendruck. Das wird zwar kaum noch genutzt, die Möglichkeit besteht aber nach wie vor. Ansonsten, auch ohne den Zuschlag reicht die Tragfähigkeit aus, wenn man 80kg Stützlast nutzt hat man 1120kg Achslast (0 2 x 560kg).
Thetford67
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von Thetford67 »

Okay, das hieße, dass in unserem Fall bei einer Stützlast von 100kg die Traglast von je 560kg ausreichen würde.
Nur der Fülldruck wäre mit max. 3bar geringer als bei den Reifen, die bei Übernahme des 552ers drauf waren.
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neja
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von neja »

Helmut aus der Pfalz hat geschrieben: 25.07.2023, 23:02 Der Reifenhändler muss! in den Schein gucken und darf! nur die Reifen aufziehen, die dort angegeben sind. Das würde ich mit ihm abklären.
Helmut
Das stimmt definitiv nicht.
1. kann es (und wird es i.d.R.) andere Dimensionen geben, die für den Wohnwagen vom Hersteller freigegeben sind, aber nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen und
2. ist für die Angaben zu Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex gesetzlich nur das minimal gefordert, was aufgrund der max. zul. Achslast und der maximal für den WoWa geforderten Geschwindigkeit notwendig ist.
Wenn der Anhänger bis max. 100km/h zugelassen ist, kann zudem ein Aufschlag bei der Tragfähigkeit erfolgen.
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von neja »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 25.07.2023, 20:56 Hm, wenn im Schein 88Q gefordert ist, dann dürfen eigentlich keine Reifen mit 88H aufgezogen werden.

Einen besseren Geschwindigkeitsindex darf man aufziehen, aber keinen zu kleinen. Habt ihr ne 100er Zulassung? Die wäre mit den Reifen definitiv futsch....

Außerdem, Lastindex 88? Gab's mal nen 552 mit nur 1000 kg Achslast?

Gruß, der Feger
Äh, wie meinen?.......
ein H-Reifen (max. 210km/h) hat einen "besseren" Geschwindigkeitsindex als ein Q-Reifen (max. 180km/h)......
Für die deutsche 100km/h-Zulassung (9. AusnahmeVO der STVO) ist gesetzlich gerade mal Speedindex L (120km/h) als Minimum gefordert.....

Reifen mit einem Lastindex 88 können bis zu einer zul. Achslast von 1120kg verwendet werden.

Für Anhängerreifen gibt es zudem einen Aufschlag.
Z.B. Continental nennt für den 185/70R14 mit LI88 bei Anhängern eine Tragfähigkeit von 615kg (bei 2,7bar), so dass die Achslast bei 100km/h-Anhängern mit diesen Reifendaten sogar eine Achslast von 1200kg zulässig wäre.
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von neja »

Thetford67 hat geschrieben: 26.07.2023, 05:24 Okay, das hieße, dass in unserem Fall bei einer Stützlast von 100kg die Traglast von je 560kg ausreichen würde.
Nur der Fülldruck wäre mit max. 3bar geringer als bei den Reifen, die bei Übernahme des 552ers drauf waren.
Du kannst 88er-Reifen bei 1200kg zul GG des Anhängers normalerweise nutzen, weil die Reifen bei Anhängerbetrieb eine erhöhte Tragfähigkeit (615kg) haben.
Die Begründung mit der Stützlast vergiss dagegen mal ganz schnell.....ebenso zählt es diesbezüglich nicht, den Anhänger nicht voll zu beladen, was ja ebenfalls zu einer geringeren Achslast führen würde.....
Die Reifen müssen so beschaffen sein, dass die zul. Werte des Anhängers erreicht oder übertroffen werden können.

Die Reifen müssen immer eine ausreichende Tragfähigkeit besitzen. Das kann daher nicht von der variablen Stützlast abhängig sein. Gesetzlich ist z.b. minimal nur 25kg Stützlast vorgeschrieben. Damit wären Reifen, die tatsächlich nur 560kg Tragfähigkeit aufweisen würden, in deinem Fall bereits unzulässig.
Die zul Achslast, die in den Papieren steht, muss auch jederzeit gewährleistet sein.

Zum Reifendruck:
Da machen unterschiedliche Hersteller leider unterschiedliche Dinge.
Es gibt daher i.d.R. unverstärkte Reifen (wie deine) mit einem zul Druck zwischen 3 und 3,5bar.
2,5bar als max. zul Druck sind m.E. eher ungewöhnlich.....

Für die Nutzung der maximal zulässigen Tragfähigkeit eines unverstärkten Pkw-Reifens sind i.d.R. nur 2,5bar notwendig.
Da du aber, aus den o.a. Gründen von den 10% Tragfähigkeitsaufschlag bei voll beladenem WoWa Gebrauch machen musst, reichen die 2,5bar als Minimum bei dir nicht aus.
Wie in einem anderen Beitrag schon erwähnt, müssen es (laut Continental) für 615kg beim 185/70R14 88 dann mindestens 2,7bar sein.

Fz- und Anhängerhersteller nennen aus Fahrstabilitätsgründen (und bei Fz manchmal auch wegen des Rollwiderstandes) höhere Drücke.
Eine höhere Tragfähigkeit des Reifens ist damit aber nicht verbunden. Die gäbe es erst mit den seltenen, verstärkten (XL) 185/70R14-Reifen mit Lastindex 92.
Absolute Obergrenze beim Luftdruck ist aber immer der maximal zul Druck (max. inflation pressure), der auf der Reifenflanke genannt ist.

Wenn bei deinem jetzigen Reifen auf der Flanke tatsächlich nur 2,5bar "max. pressure" stehen sollten, ist der Reifen für den 10%-igen Tragfähigkeitsaufschlag wahrscheinlich ungeeignet und daher für den WoWa wahrscheinlich nicht zulässig.
Da dein WoWa auf den Tragfähigkeitszuschlag angewiesen ist, würde ich minimal auf Reifen zurück greifen, die für mindestens 3bar zugelassen sind.
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Helmut aus der Pfalz
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von Helmut aus der Pfalz »

Nochmal zu den im Kfz-Schein aufgeführten Daten: Kann ich also auch -theoretisch - einen Reifen fahren, der nicht mit diesen Angaben übereinstimmt?
harald_to
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von harald_to »

Der Reifen muss die im Fahrzeugschein eingetragene Größe haben (keine Abweichung), die Traglast und der Geschwindigkeitsindex dürfen nach oben abweichen.
Die Traglastzahl kann in diesem Fall also größer als 88 sein, das gibt zusätzliche Reserven. Beim Geschwindigkeitsindex gilt : wenn wie hier "Q" (bis 160 km/h) eingetragen ist, darfst Du z.B. auch "S" (bis 180 km/h) oder "T" (bis 190 km/h) oder "H" (bis 210 km/h) fahren.

Grundsätzlich würde ich beim Wohnwagen aber immer verstärkte Reifen verwenden, erkennbar am Buchstaben "C" für Cargo.
Viele Grüße

Harald
neja
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von neja »

Helmut aus der Pfalz hat geschrieben: 26.07.2023, 09:30 Nochmal zu den im Kfz-Schein aufgeführten Daten: Kann ich also auch -theoretisch - einen Reifen fahren, der nicht mit diesen Angaben übereinstimmt?
ja.....
Im Fz-Schein (Zulassungsbescheinigung 1, ZB1) steht meist nur eine einzige Reifenbezeichnung.
Bei Fz stehen z.b. noch weitere Reifenbezeichnungen in der EU-Übereinstimmungserklärung (CoC), die ebenfall alle zulässig sind, ohne dass sie in der ZB1 stehen müssen.
Soweit mir bekannt ist (ich es hier im Forum gelesen habe), gibt es bei Hymer ebenfalls Listen mit weiteren zugelassenen Bereifungen.

Wenn man sich an das hält/halten will, was in der ZB1 steht, ist "eigentlich" nur die Reifendimension verbindlich, also in deinem Fall: 185/70R14.

Für den minimalen Tragfähigkeitsindex ist, unabhängig von den Werten in der ZB1, nur die zul Achslast maßgebend.
In deinem Fall ist der in der ZB1 genannte Tragfähigkeitsindex ja bereits das absolute Minimum. M.E. schon grenzwertig....
Darunter darf man in deinem Fall daher nicht gehen.
Darüber kannst du immer gehen und musst dich dann keineswegs an das halten, was in der ZB1 steht. Für deine Reifendimension 185/70R14 gibt es m.E. (ganz wenige) Reifen in XL, also verstärkter, Ausführung. Die haben dann den Tragfähigkeistindex 92 und die kannst und darfst du definitiv verwenden. (ich würde das bei einem 1200kg-WoWa sogar machen...).
Bei denen kannst du eine höhere Tragfähigkeit mit einem erhöhten Luftdruck direkt nutzen und der zul. maximale Luftdruck wird das logischerweise bei diesen Reifen zulassen.


Wenn der Geschwindigkeitsindex erheblich über der zul. Geschwindigkeit liegt, kann man diesen mit der Formel für Geschwindigkeiten unter 150km/h ermitteln:

Vmax = bbH + (0,03 x bbH) + 3,5 km/h

bbH ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Diese beträgt bei Anhängern meist 100km/h, so dass sich aus der Formel ein an zu setzender Geschwindigkeitswert von 106,5km/h ergibt.
Von daher würde theoretisch Speedindex K (bis 110km/h) bei Anhängern mit einer zul.Geschwindigkeit von 100km/h reichen.
Wie schon geschrieben:
Für die Anforderungen der deutschen 100km/h-Regelung sind minimal Reifen mit L-Speedindex (120km/h) vorgeschrieben.

Kaufen kann man real meist erst ab Q-Index bzw. erst ab T-Index.
Wenn in der ZB1 ein "T" steht, kann man trotzdem einen Q-Reifen (180km/h) fahren, denn auch dessen Speedindex ist noch sehr deutlich über dem gesetzlich geforderten.
Von daher braucht man sich über die Eignung des Speedindexes bei Anhängerreifen i.d.R. keine Gedanken machen, egal was in der ZB1 steht.
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neja
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von neja »

harald_to hat geschrieben: 26.07.2023, 09:42
Grundsätzlich würde ich beim Wohnwagen aber immer verstärkte Reifen verwenden, erkennbar am Buchstaben "C" für Cargo.
C-Reifen sind quasi nochmals verstärkte (Transporter-)Reifen, in Relation zu verstärkten Pkw-(XL)-Reifen.

Die hier in der ZB1 stehende Ausführung ist ein unverstärkter Reifen mit einem Tragfähigkeitsindex von 88 (560kg) und einem dafür minimal erforderlichen Luftdruck von 2,5bar. Für die maximal für den WoWa erforderlichen 600kg reichen die 2,5bar daher nicht.

Ein verstärkter Reifen (XL) der Dimension 185/70R14 hat üblicherweise einen Tragfähigkeistindex von 92 (630kg), wobei der Luftdruck dafür minimal 2,9bar (Angabe Continental) betragen sollte.

Ein C-Reifen in 185/70R14 hat einen Tragfähigkeitsindex von 100 (800kg) bei maximal 180km/h (der einzige den ich auf die Schnelle gefunden habe ist der Comforser CF350). Der dazu (für 800kg..) erforderliche Luftdruck wird dann vermutlich im Bereich von 4bar liegen.

Der in der ZB1 genannte 88er-Reifen ist von der Tragfähigkeit her eindeutig auf Kante genäht, weil er nur durch den Tragfähigkeitszuschlag bei Anhängern für die 1200kg-Achse überhaupt noch zulässig ist.

Der C-Reifen der selben Dimension ist halt so stabil gebaut, dass er einen deutlich höheren Luftdruck verträgt und daher für maximal 800kg zulässig wäre. Man braucht aber keine 800kg-Reifen-Tragfähigkeit für einen 1200kg-WoWa und könnte den Druck in diesem Reifen dann ebenfalls auf knapp 3bar absenken, so dass real rund 600kg Tragfähigkeit vorhanden sind. Ansonsten würde der WoWa bei jeder Unebenheit springen....

Der Reifen rollt durch seine sehr stabile Bauweise aber auch bei knapp 3bar relativ rumpelig auf schlechteren Straßen ab. Ist halt ein Transporterreifen....
Das würde ich dem Touring (bzw. dessen teilweise empfindlichen Innenleben) lieber nicht unbedingt antun....
Wenn man viele sehr schlechte Wege (z.b. Schotter) fährt, wäre der C-Reifen eventuell eine Alternative, da er vermutlich weniger empfindlich ist, als normale Pke-Reifen.

Für mich wäre eine verstärkte Ausführung mit einem Tragfähigkeitsindex von 92 daher die erste Wahl, den es von wenigen Herstellern gibt.
Das ist, im Gegensatz zum C-Reifen, noch ein "Pkw"-Reifen und der sollte daher noch einigermaßen gemäßigt abrollen.
Bei knapp 3bar hätte der, auch ohne Anhängerzuschlag, eine zum 1200kg-WoWa gut passende Tragfähigkeit (insgesamt 1260kg).
GT230/Puck L
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Re: Verwirrung bei Bereifung

Beitrag von tomruevel_neu »

neja hat geschrieben: 26.07.2023, 09:03 Die Begründung mit der Stützlast vergiss dagegen mal ganz schnell.....ebenso zählt es diesbezüglich nicht, den Anhänger nicht voll zu beladen, was ja ebenfalls zu einer geringeren Achslast führen würde.....
Die Reifen müssen so beschaffen sein, dass die zul. Werte des Anhängers erreicht oder übertroffen werden können.
Moin,

bleib einfach bei dem was das geschrieben bzw. gerechnet wurde.

Gerechnet wurde mit der Tragfähigkeit der Reifen (= 2 x560kg) und dem Gesamtgewicht (=1200kg).
Bei der Rechnung ging es nur darum, dass die Tragfähigkeit der Reifen ausreicht bzw. der Zuschlag zum LI überhaupt nicht genutzt werden muß und nichts weiter.
Weil man bei der Touringüblichen Stützlast die Tragfähigkeit der Reifen auch dann nicht überschreitet, wenn das Gesamtgewicht vollständig genutzt wird.

I.d.R. wird die Achslast immer niedriger als das Gesamtgewicht sein.
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