Heizung bei älteren Wohnwagen bzw. über 30 Jahren

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Ronny
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Heizung bei älteren Wohnwagen bzw. über 30 Jahren

Beitrag von Ronny »

Hallo Eriba-Freunde,
ich war heute bei einem Eriba-Händler. Fragen hatte ich, da ich z.Z. einen Familia Bj 64/66 überarbeite. Dabei wurde mir u.a. erzählt das ich zwar bei der Heizung Bestandsschutz habe, wegen der Abgasführung nach unten, aber meine Heizung nicht älter als 30 Jahre sein darf! :cry:
Leider ist sie laut Schild Bj 72.
Ist das "Recht" was mir da erzählt wurde, oder kann ich Sie noch weiter benutzen? bzw. ist der Betrieb verboten?

Ich hoffe auf viel Info!!! Danke
tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Hallo Ronny,

es gibt eine Austauschpflicht für Wärmetauscher von Gasheizungen.
Die gilt allerdings nur, wenn die Gasheizung in Kraftfahrzeugen eingebaut ist.
Ein Wohnwagen ist kein Kraftfahrzeug.
Näheres findet sich auch auf der Homepage von Truma.

Grüsse
tomruevel
Grüße
tomruevel
lambo
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Beitrag von lambo »

Hi Ronny,
ich habe das gleiche Problem. mein '71er Familia hat zwar problemlos TÜV bekommen, eine Gasprüfung wurde aber nicht gemacht, da die Truma 1. zu alt ist und 2. kein Edelstahl-Abgasrohr hat. Ich hätte zwar gerne eine Prüfung gehabt (obwohl sie für WW ja nicht vorgeschrieben ist), verzichte aber erst mal darauf, da ich im Moment noch ein paar andere Kleinigkeiten am WW richten muss.
Es gibt für mich zwei Möglichkeiten:
1. Der Prüfer meinte, die Heizung müsse bei der Prüfung nicht eingebaut sein. Kann man machen, aber dann weiss ich nicht, ob die Heizung ok ist
2. Ich verzichte auf den Schein und lasse trotzdem prüfen. Der Prüfer soll mir dann sagen, ob die Prüfung bestanden wäre, wenn die Heizung jünger wäre
Ich tendiere eher zur zweiten Lösung und einem neuen Abgasrohr.

viele Grüsse
lambo
tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Hallo lambo,
lambo hat geschrieben: Truma 1. zu alt ist
Quatsch was da erzählt wurde

lambo hat geschrieben:2. kein Edelstahl-Abgasrohr hat.
Schon seit bestimmt 25 Jahren ist ein Edelstahlabgasrohr von Truma vorgeschrieben. Wenn nicht keine erfolgreiche Gasprüfung. Grund für das Edelstahlrohr ist, dass die Aluminiumrohre durchgegammelt sind und dann Abgase ins Wohnwageninnere gelangen konnten. So mancher hat dann morgens beim Aufwachen festgestell, dass er über Nacht verstorben war.

lambo hat geschrieben:Ich hätte zwar gerne eine Prüfung gehabt (obwohl sie für WW ja nicht vorgeschrieben ist)
Für WoMo ist eine erfolgreiche Gasprüfung Pflicht, so man auch die TÜV Plakette möchte.
Allerdings ist für den Betrieb einer Gasanlage auch alle 2 Jahre eine Prüfung fällig. Ansonsten darf die Gasanlage nicht betrieben werden. Der Betreiber ist hier in der Pflicht.

lambo hat geschrieben:1. Der Prüfer meinte, die Heizung müsse bei der Prüfung nicht eingebaut sein. Kann man machen, aber dann weiss ich nicht, ob die Heizung ok ist
Das ist natürlich machbar, aber wenn dann später die Heizung wieder eingebaut wird und genutzt werden soll, muss die Gasanlage erneut geprüft werden.

Grüsse
tomruevel
Grüße
tomruevel
lambo
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Beitrag von lambo »

Hi tomruevel,
Quatsch was da erzählt wurde
Der TÜV Mann meinte, die Heizung dürfe nicht älter als 30 Jahre sein. Da er auch die Gasprüfung macht, ist seine Aussage für mich massgeblich.

Falls du ein Gesetz/eine Verordnung oder sonstwas kennst woraus hervorgeht, dass der TÜV Mann sich irrt, gib' mir bitte einen Hinweis darauf. Ich möchte eine Gasprüfung machen, aber (wenn möglich) auf eine neue Heizung verzichten.

edit:
Falls du diesen Link meinst:
http://www.truma.com/truma05/de/downloa ... 94954.html
dort geht es darum, dass die Betriebszeit einiger Heizungen auf 30 Jahre (aber nicht länger) ausgedehnt wird.

viele Grüsse
lambo
tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Hallo lambo,

der springende Punkt ist, dass die Austauschpflicht nur bei Einbau in Kraftfahrzeugen gilt.
Ein Wohnwagen ist kein Kraftfahrzeug.
Und damit ist das ganz hinfällig.

Grüsse
tomruevel
Grüße
tomruevel
Markus ETC280

Beitrag von Markus ETC280 »

Hallo Thomas,

eine Quelle dafür wäre sicher gut! :wink:
tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Hallo zusammen,

eine genaue Quelle habe ich nicht mehr.
Die ganze Geschichte war vor 2-3 Jahren mal aktuell und da gabs später auch eine Stellungnahme auf der Homepage von Truma.

Weiterhin sind unter dem genannten link nur Heizungen aufgeführt, die die Zulassung für den Einbau in Kraftfahrzeugen haben.
Die für Wohnwagen interessante Heizungen tauchen da gar nicht auf.

Eine Trumatrik 3002 darf nicht in Kraftfahrzeugen eingebaut werden, dafür ist nur die 3002 K zugelassen.

Grüsse
tomruevel
Grüße
tomruevel
gasmann
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Beitrag von gasmann »

Erstmal Hallo an alle!
Ein sehr penetranter Niederländer :wink: hat mir keine Ruhe gelassen und mich genötigt, hier mal mit etwas technischem Know How zu helfen!
Hab auch schon andere Bekannte gesehen...
Die Welt ist eben doch ein Dorf!

Aber jetzt zum Thema -

Solange die Heizung technisch in Ordnung ist und vor allem der Wärmetauscher dicht ist (was bei diesem Modell leider eher fraglich wäre) darf sie im Wagen verbleiben und hat Bestandsschutz!
Die 30 Jahresregelung gilt nur für Heizungen ab einem festgelegtem Produktionsdatum, welches erst aus jüngster Zeit stammt!
Leider sind bei diesen alten Heizungen aber meist die sehr weit genieteten Wärmetauscher undicht, weshalb die Heizungen leider nicht reparaturfähig sind!
Feststellen kann man das, mit einem Taschenspiegel oder einer Glasplatte!
Bei laufender Heizung an den Nähten langsam entlang fahren und wenn irgendwo Wasserdampf aus den Nähten austritt, ist der Wärmetauscher leider irreparabeler Schrott und die Heizung muss ausgetauscht werden!

EDIT
Was die Gasprüfung betrifft - BITTE MACHEN - auch wenns kein Kraftfahrzeug ist.... zum Betrieb ist sie dennoch vorgeschrieben, NUR DER TÜV darf es nicht bemängeln...

Wenn der TÜV-Prüfer ( der nur einen Eintageslehrgang besuchen musste... :twisted: ) meint das da eine 30 Jahre Frist drauf ist, dann soll ER Dir mal die entsprechende Verordnung zeigen...
Sei beruhigt!
DAS KANN ER NICHT ! Denn die gibts nicht!!!
Woher ich das weiß ?
Das ist mein Beruf !!! ICH bin seit vielen Jahren freier Kundendiensttechniker, nicht nur für Trumageräte..... :oops:
Wenn er nicht will - lass ihn - er hat mal was gehört und meint wohl sich jetzt wichtig machen zu müssen!
Geh einfach zu eine ordentlichen Prüfer, der das richtig gelernt hat!
Ich würde sowieso lieber zu einem Fachmann für Gasanlagen gehen, der auch genau weiß, worauf alles zu achten ist!
So einen Sachkundigen sollte eigentlich fast jeder Caravanhändler haben, oder bestell den Trumawerkskundendienst - die kommen auch nachhause!




Gruß Jürgen
tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Hallo zusammen,

und hier eine Quelle:

http://basicamp.de/board/thread.php?postid=43848

Besonders für Caravaner ist die die Antwort von Truma interessant.

Ansonsten finden sich allerlei Einlassungen dazu im I-Net.

Grüsse
tomruevel
Grüße
tomruevel
Markus ETC280

Beitrag von Markus ETC280 »

Oh, danke Jürgen und Thomas !
lambo
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Beitrag von lambo »

Ich sag auch danke für die Infos. Nachher geht's nochmal zur Gasprüfung...

viele Grüsse
lambo
Titan
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Beitrag von Titan »

Hallo zusammen,

ich habe auch noch mal ne Frage zur Gasprüfung.

Ich habe bei der Truma meines Titan (Bj76) ein Edelstahl-Abgasrohr nachgerüstet.

Nun hat mein TÜV-Prüfer bereits zweimal bemängelt, dass die Ummantelung (Isolierung) fehlt. Ich habe zwar beide Male die Gasprüfung bestanden und die Plakette bekommen, allerdings hat er beim letzten Mal gesagt, dass er sie mir ohne Ummantelung nicht mehr geben wird.

Da ich kein "Gasprüfungsbuch" habe, fahre ich immer zum Tüv, da ihn das nicht interessiert.

Die Ummantelung brauche ich meiner Meinung nach nicht wirklich, da das Rohr nur warm aber nicht heiß wird. Das "Nachrüsten" würde gut 20 Euro und einiges an Arbeit kosten.

Daher meine Frage, muss das Edelstahlrohr tatsächlich ummantelt sein? Wie sieht es rechtlich aus, kann er mir die Plakette aufgrund fehlender Ummantelung verweigern?

Mit Dank und Gruß
Richard
gasmann
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Beitrag von gasmann »

Titan hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe auch noch mal ne Frage zur Gasprüfung.

Ich habe bei der Truma meines Titan (Bj76) ein Edelstahl-Abgasrohr nachgerüstet.

Nun hat mein TÜV-Prüfer bereits zweimal bemängelt, dass die Ummantelung (Isolierung) fehlt. Ich habe zwar beide Male die Gasprüfung bestanden und die Plakette bekommen, allerdings hat er beim letzten Mal gesagt, dass er sie mir ohne Ummantelung nicht mehr geben wird.

Da ich kein "Gasprüfungsbuch" habe, fahre ich immer zum Tüv, da ihn das nicht interessiert.

Die Ummantelung brauche ich meiner Meinung nach nicht wirklich, da das Rohr nur warm aber nicht heiß wird. Das "Nachrüsten" würde gut 20 Euro und einiges an Arbeit kosten.

Daher meine Frage, muss das Edelstahlrohr tatsächlich ummantelt sein? Wie sieht es rechtlich aus, kann er mir die Plakette aufgrund fehlender Ummantelung verweigern?

Mit Dank und Gruß
Richard
Das Überrohr ist ein Hitzeschutz, ohne welchen eventuell Brandgefahr besteht! Da ein Hitzeschutz laut Einbauanweisung vorgeschrieben wird, muss also auch einer da sein, sonst ist das Gerät nicht fachgerecht montiert, was genau genommen einen Erlöschen seiner Betrieberlaubniss zur Folge hätte!

Was mir aber viel mehr Gedanken macht, ist die Aussage, das der TÜV keine Prüfbescheinigung ausstellt! :( :roll:
Das darf er garnicht, denn darin ist das Prüfergebniss ebenso vermerkt, wie der verantwortliche Prüfer!
OHNE Prüfbescheinigung kannst Du Dir die Prüfung schlicht sparen, denn wie willst Du Beweisen, das Dein Wagen eine Gasprüfung hat und welcher Prüfer diese abgenommen hat?
Würdest Du es auch glauben, wenn dieser "Prüfer" Dir erzählt, das es ausreicht, eine Plakette auf Dein Kennzeichen zu kleben? Einen Prüfbericht braucht man ja nicht .....!
Das sehen die Behörden aber etwas anders.... :wink:
Der Dumme dabei bist nämlich DU, denn Du hättest im Bedarfsfall die Beweispflicht und Deine Anlage ist nicht dokumentiert!!!
WENN Dir dieser Prüfer eine Prüfbescheinigung vorenthalten will, beschwere Dich bei seinem Vorgesetzten, bzw. dessen Zentrale, dann sollst Du mal sehen, wie schnell DER eine Bescheinigung ausstellt!
Sowas hab ich auch noch nicht gehört.... :oops:

Auf keinen Fall Geld für sowas bezahlen!!!

Sowas kann ich mir, zumindest beim TÜV, garnicht vorstellen, obwohl ich von Gasprüfungen beim TÜV garnichts halte!
Davon kann ich sowieso nur abraten!
Gasprüfung sollte bei Fachleuten gemacht werden, die das gelernt haben!
Hier gehts schließlich um Eure Sicherheit!

Gruß Jürgen
Titan
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Beitrag von Titan »

Hallo Jürgen,

erstmal vielen Dank!

Falls da Missverständnisse aufgekommen sein sollten, neben der Plakette habe ich natürlich auch immer eine ausführliche Prüfbescheinigung bekommen.

Ich habe bloß kein "Gasprüfungsbuch" in dem meine Geräte aufgelistet sind. Lt Fachbetrieb bräuchte ich dieses dort für die Gasprüfung. Allerdings wollten sie mir für teuer Geld gerne eines austellen. Daher bin ich zum TÜV.

Ich hatte allerdings dort das Gefühl, dass der zuständige Prüfer (offensichtlich immer derselbe!) weiß was er macht. Die erste Prüfung habe ich zB erst nach einigen Nachbesserungen bekommen.

Nun habe ich noch eine Frage bzgl. der Ummantelung. Wie befestige ich die Ummantelung am Edelstahlrohr? Wird die einfach übergezogen? Ist die extra zu befestigen? Muss ich dabei etwas besonderes beachten?

Mit Dank und Gruß
Richard
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