Puck L: 1 x 11 kg oder besser 2 x 5 kg Gasflaschen?

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gasmann
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Beitrag von gasmann »

Absolute Zustimmung!
In der BRD gilt die Druckbehälterverordnung und danach müssen ALLE Gasflaschen und Tanks getüvt werden!
Skandinavische Flaschen zu verwenden, um den deutschen TÜV zu umgehen, wäre, wie ein Skaninavisches Kennzeichen zu fahren, um nicht zum deutschen TÜV zu müssen!
Dazu musst Du aber wohl Skandinavier sein und dort vermutlich einen eingetragenen Wohnsitz haben!!!
SO einfach, wie sich das dieser ominöse Händler macht, geht das sicherlich nicht!
Ich geben zu bedenken, das DU Dich strafbar machst, wenn Du einen illegalen Artikel betreibst und dich gegen die Druckbehälterverordnung vergehst!
Unwissenheit und Fehlinformation schützen nicht vor Bestrafung! :roll:
Erkundige Dich lieber genauer!
Der TÜV muss es genau wissen, den er hat hier eine Hoheitsstellung!

Gruß Jürgen
andreaeriba ETC 326
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Beitrag von andreaeriba ETC 326 »

Hallo Jürgen,
ich würde die Stadtwerke nicht für ominös halten. Ich habe die Flasche 2003 gekauft ( da war es ziemlich neu das man die Flasche kaufen konnte ). Ich habe die Flasche nicht gekauft um irgendwelche Gesetze zu umgehen. Ich habe lediglich eine Information weitergegeben, die mir der "Gasmann" der Stadtwerke gegeben hat, ein VOLLKOMMEN SERIÖSER MITARBEITER der Stadtwerke. Inzwischen wird die Flasche dort nicht mehr verkauft, es war auch mehr oder weniger eine Testaktion. Wenn ich 2013 zum Auffüllen der Flasche zu den Stadtwerken fahre, werde ich darauf hinweisen das ich sie vor 10 Jahren gekauft habe. Ich berichte dir dann ob was geprüft werden musste.
Gruß,
Bernd
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... alles klar in der andreaERIBA ETC 326
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gasmann
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Beitrag von gasmann »

Hi Bernd!
Das war auch nicht als Kritik an Dir gedacht, sondern eher als Anmerkung, das Du hier vorsichtig sein sollst!
Ich bin seit 20 jahren in diesem Beruf, mein letzter Arbeitgeber vor der Selbstständigkeit, war ein namhaftes Gasversorgungsunternehmen aus Brühl, aber eine solche Sonderregelung für ausländische Flaschen ist mir bisher nicht zu Ohren gekommen!
Es gibt so einiges in unserem Lande, was es eigentlich nicht geben dürfte!
Schlimm finde ich es nur, wenn ein Kunde dafür bestraft wird, das ihm ein Verkäufer etwas falsch erklärt hat!
Das ändert jedoch nichts an diesem Tatbestand!
Sollte ICH tatsächlich recht haben, wärst Du vermutlich bei einem Schadensfall völlig auf Dich alleine gestellt und hättest wohl noch zusätzlich mit einer Strafe zu rechnen!
Sowas kann der wirtschaftliche Ruin sein!
Daher habe ich gewarnt!
MEHR kann ich nicht tun!
Eine Anfrage beim TÜV kostet ein Telefonat!
Das sollte es wert sein!
Kommt dabei heraus, das alles OK und Rechtens ist - um so besser!
Gruß Jürgen
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